Generell sind Unternehmer gut beraten, ihren Finanzierern Planungen vorzulegen, die konservativer sind als die eigenen Erwartungen. Wenn Unternehmer überdies den Mut aufbringen, auch kritische Punkte der Entwicklung auf GuV- und Cashflow-Ebene offen anzusprechen, wird ihnen dies in der Regel sehr positiv angerechnet. Denn dies wird weniger als Managementfehler interpretiert, als vielmehr als Ausweis von Steuerungskompetenz und Risikobewusstsein. Von Vorteil ist ein solcher Umgang mit kritischen Daten vor allem dann, wenn negative Alltagsüberraschungen die Geschäftstätigkeit belasten.
Verstetigen sich die negativen Veränderungen Ihrer Geschäftstätigkeit nachhaltig, sollten Sie unbedingt das Gespräch mit allen (!) Finanzierungspartnern suchen und bestens vorbereitet einen Maßnahmenplan erörtern.
Spätestens in dieser Phase sollten Sie auch mit Spezialisten für Krisenkommunikation sprechen. Denn nun treten auch aufseiten Ihrer Finanzierer neue Ansprechpartner auf den Plan.
So wie Ihr Marktbetreuer innerhalb seines Instituts Unterstützung bekommt, sollten auch Sie sich mit Spezialexpertise versehen: mit juristischer Beratung ebenso wie mit operativer.
Wir beraten und unterstützen Sie in dieser Phase ohne Wenn und Aber.
Denn was Unternehmer in solch einer kritischen Situation benötigen, ist in der Regel ein Sanierungsgutachten oder ein Fortführungskonzept, das ein unabhängiger Dritter (Restrukturierer, Turnaround-Manager) erstellen muss. (Vgl. nebenstehende Abbildung)
Wichtig ist, dass Sie in dieser von Unsicherheit, Nervosität und Schuldzuweisungen geprägten Zeit das Heft des Handelns in der Hand behalten. Sprechen Sie unsere Experten für Corporate Finance und anspruchsvolles Stakeholder-Management an – wir wissen, was zu tun ist, kennen Ihre Finanzierer und genießen bei diesen hohes Vertrauen. Vor allem aber wissen wir, dass und in welcher Hinsicht sich die Anforderungen an Ihre Kommunikationsführung und das Berichtswesen in solchen für Ihr Unternehmen existenzgefährdenden Situationen ändern!
Dr. Hans-Joachim Grabow
Senior Advisor
Dipl.-Kaufmann, MSc, EMCCC (Insead)
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T +49 (0)221 91 27 30 - 70
Konrad Fröhlich
Senior Partner
Rechtsanwalt
E-Mail an Konrad Fröhlich
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