Sanierungsgutachten nach IDW S6 / BGH
Krise? Überwindbar!
Turnaround? Finanzierbar!
Zukunft? Umsetzbar!

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Zwischen betriebswirtschaftlicher Vernunft und juristischen Anforderungen – Sanierungsgutachten nach IDW S6

Unternehmen, von deren Geschäftsführern bzw. Vorständen ein IDW-S6-Gutachten verlangt wird, haben in der Regel ein Finanzierungsproblem, müssen sich harten Fragen stellen und brauchen verlässliche Antworten.

Die sowohl den juristischen Anforderungen gerecht werden, aber am besten auch betriebswirtschaftliche Vernunft widerspiegeln. Kurz gesagt: Sie benötigen ein qualifiziertes und aussagekräftiges Testat darüber, wie schwerwiegend zukunftsfähig das Unternehmen noch ist, und zwar schnell! Hierfür hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) einen einheitlichen Standard (S6) formuliert, der zuletzt 2018 aktualisiert worden ist.

Mit vier Fragen zur positiven Fortführungs­prognose

Es sind vor allem vier Fragen, die überzeugend beantwortet werden müssen, um als Unternehmen eine positive Fortführungsprognose attestiert zu bekommen und damit auch zukünftig Fremdkapital erhalten zu können:

1. Ist das Unternehmen in der Lage, die Krisensituation zu überwinden?

3. Welches konkrete Sanierungskonzept muss in welchem Zeitraum wie umgesetzt werden?

2. Welche Maßnahmen müssen hierfür ergriffen werden?

4. Wie sieht die entsprechende finanzwirtschaftliche Planung aus?

Zur Beantwortung dieser Fragen bedarf es einiges an Expertise und Erfahrung, so dass die höchstrichterliche Rechtsprechung das Heranziehen von externen Spezialisten vorsieht. Vor allem auch deshalb, weil eine Unternehmenskrise zahlreiche juristische Implikationen mit sich bringt, die bedacht werden müssen. Exemplarisch seien hier nur das Insolvenz- sowie das Arbeitsrecht genannt.

Überdies sind die Anforderungen zu beachten, die der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung formuliert hat. Kurzum, die Prognose zur Durchführbarkeit der Sanierung muss von einem unvoreingenommenen und qualifizierten Dritten vorgenommen werden.

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Worum geht es dabei vor allem?

1. Um die Feststellung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens mit Blick auf eine mögliche Insolvenzgefahr.

2. Um die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens mit Blick auf dessen Wettbewerbsfähigkeit.

Das heißt (Achtung, jetzt wird‘s technisch): „Fortführungsfähigkeit“ liegt vor, wenn das Unternehmen im Prognosezeitraum des Sanierungskonzepts durchfinanziert ist – also keine Insolvenz droht! Mit Blick auf die Rendite- bzw. Wettbewerbsfähigkeit gilt: Die Wettbewerbsfähigkeit und somit auch die Refinanzierbarkeit ist dann gegeben, wenn sich das Unternehmen am Markt refinanzieren kann. Dazu sind sowohl eine angemessene Rendite als auch ein angemessenes Eigenkapital erforderlich.

Wichtige Voraussetzung für beide „Sanierungsstufen“: Liegt eine akute Illiquidität vor, müssen innerhalb von zwei, maximal drei Wochen Gegenmaßnahmen definiert und umgesetzt werden.

Sanierungs­gutachten

Zwischenfazit: Sinn und Zweck der Begutachtung von Unternehmen in der Krise ist zunächst die Feststellung, wie es zu der Krise kam und in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen befindet – insbesondere ist zu klären, ob eine Insolvenzgefahr besteht.

Hierzu sind die Vermögens-, die Finanz- und die Ertragslage des Unternehmens zu bestimmen und zu bewerten. Die Bewertung des eigenen Zahlenwerks muss selbstverständlich mit Blick auf das Wettbewerbsumfeld erfolgen. Unter anderem ist zu bestimmen, wo die branchenübliche Rendite liegt und wie es um die Eigenkapitalausstattung des Krisenunternehmens bestellt ist.

Die eigentliche Restruk­turierungs­arbeit

Liegen diese Basisinformationen vor und besteht nach ihrer Prüfung eine begründete Aussicht auf eine erfolgreiche Fortführung der geschäftlichen Tätigkeit („positive Fortführungsprognose“), so beginnt die eigentliche Restrukturierungsarbeit.

Ausarbeitung und Darstellung eines Leitbildes des sanierten Unternehmens inklusive des hierfür benötigten wertschaffenden Geschäftsmodells.

Daraus abgeleitet, terminiert und beziffert die Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenzgefahr (soweit notwendig) bzw. zur Herstellung des im Leitbild festgelegten Soll-Status.

Insbesondere wichtig für die Finanzierer ist eine integrierte Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung.

Neben diesen operativ-finanzwirtschaftlich wichtigen Kerndaten sollte das Sanierungsgutachten bzw. das Restrukturierungskonzept auch konkrete Antworten, etwa auf Fragen wie der nach dem Einfluss der Digitalisierung auf das Geschäftsmodell, enthalten.

Fazit: Die Qualität des Sanierungsgutachtens nach IDW S6 ist entscheidend für eine weitere externe Finanzierung und damit für die Zukunftssicherung des Unternehmens in Umbruch- und Krisenphasen.

Damit wird allerdings auch die Qualität des Sanierungsberaters erfolgskritisch.

Ansprechpartner


Marc-René Faerber
Managing Partner
Dipl.-Wirtsch.-Ing., EMCCC (Insead)
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Konrad Fröhlich
Senior Partner
Rechtsanwalt
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Monika Dussen
Partnerin
Dipl.-Wirtsch.-Ing.
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Felix Schwabedal
Partner
Dipl.-Volkswirt
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