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Turnaround

Bewertung nach IDW S11

Standard zur Bewertung der Insolvenzreife
IDW S11

Download IDW-S6-Leitfaden

Warum? Weil zu Beginn der Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6 zunächst festgestellt werden muss, ob bei dem Unternehmen in der Krise eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vorliegt. Dessen wichtigste Grundlagen sind a) Finanzstatus sowie b) eine aus einem aussagefähigen Unternehmenskonzept abgeleitete Finanzplanung.

Erstens:

Die Erstellung eines „Finanzstatus“ sowie – bei negativem Finanzstatus – eines Finanzplans (über zumindest vier Wochen) zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit.

Zweitens:

Die Berechnung des Liquiditäts­bedarfes für die nächsten 12 Monate (ab dem Beurteilungsstichtag), der mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gedeckt werden muss (= positive Fortbestehensprognose) sowie – bei negativer Fort­bestehensprognose – die Erstellung eines Vermögens­status zur Beurteilung der Überschuldung.

Worum geht es dabei vor allem?

Erstens:

Zahlungsunfähigkeit nach §17 InsO muss ausge­schlossen werden. Diese liegt vor, wenn fällige Zahlungs­pflichten nicht (mehr) erfüllt werden können.

Zweitens:

Eine Überschuldung nach §19 InsO darf nicht vorliegen. Diese ist gegeben, wenn bei negativer Fortbestehens­prognose das Reinvermögen unter Annahme von Liquidationswerten negativ ist.

Überdies sind die Anforderungen zu beachten, die der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung formuliert hat. Kurzum, die Prognose zur Durchführbarkeit der Sanierung muss von einem unvoreingenommenen und qualifizierten Dritten vorgenommen werden.

Wichtiger Hinweis zum Unterschied von „Zahlungsunfähigkeit“ und „Zahlungsstockung“.

Achtung, Juristendeutsch:
„Eine bloße Zahlungs­stockung ist grundsätzlich anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht über­schritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel (Finanz­lücke) zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend.“

Können nach der Erstellung eines Finanzstatus, eines etwaig erforder­lichen Finanzplans sowie der Fest­stellung einer positiven Fortbe­stehensprognose die Insolvenz­antragsgründe ausgeschlossen werden, beginnt mit der Erarbeitung des Sanierungs­konzepts die eigentliche Restrukturie­rungsarbeit.

Indizien für Zahlungsunfähigkeit (Zahlungseinstellung)

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Ansprechpartner

Georgiy Michailov Managing Partner Dipl.-Volkswirt, B.M. (TSUoE)

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Dietmar Buchfink Managing Partner Tech. Dipl.-Kaufmann

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