- nicht eingehaltene Zahlungsfristen
- Mahnungen
- zurückgegebene Lastschriften
- Nichtbegleichung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Vorsichherschieben einer Bugwelle fälliger Verbindlichkeiten
- Stundungsbitte
- dauerhaft schleppende Zahlungsweise

Fundierte Bewertung, wenn es wirklich ernst wird.
Stecken Unternehmen in der Krise, ist eine qualifizierte Bewertung zur Sanierungsfähigkeit durch externe Experten unabdingbar. Bevor ein Sanierungsgutachtens nach IDW S6 erstellt werden kann, muss zunächst festgestellt werden, ob bei dem Unternehmen in der Krise eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vorliegt.
Dies erfolgt durch die Bewertung der Insolvenzreife nach IDW S11.
Die wichtigsten Grundlagen für diese Bewertung sind:
a) der Finanzstatus
b) eine Finanzplanung, abgeleitet aus einem aussagefähigen Unternehmenskonzept
Was wird anhand IDW S11 bewertet?
Erstens:
Die Erstellung eines „Finanzstatus“ sowie – bei negativem Finanzstatus – eines Finanzplans (über zumindest vier Wochen) zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit – gegebenenfalls mit juristischer Unterstützung.
Zweitens:
Die Berechnung des Liquiditätsbedarfes für die nächsten 12 Monate (ab dem Beurteilungsstichtag), der mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gedeckt werden muss (= positive Fortbestehensprognose) sowie – bei negativer Fortbestehensprognose – die Erstellung eines Vermögensstatus zur Beurteilung der Überschuldung.
Drittens:
Die Bewertung der Ergebnisse mit einer aussagekräftigen und versierten Beurteilung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung werden bei Bedarf mit der Unterstützung durch spezialisierte Juristen durchgeführt.
Ziel 1:
Keine Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit nach §17 InsO muss ausgeschlossen werden. Diese liegt vor, wenn fällige Zahlungspflichten nicht (mehr) erfüllt werden können.
Ziel 2:
Keine kommende Zahlungsunfähigkeit
Es darf auch nicht zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nach §18 InsO kommen.
Ziel 3:
Keine Überschuldung
Eine Überschuldung nach §19 InsO darf nicht vorliegen. Diese ist gegeben, wenn bei negativer Fortbestehensprognose das Reinvermögen unter Annahme von Liquidationswerten negativ ist.
Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsstockung?
„Eine bloße Zahlungsstockung ist grundsätzlich anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel (Finanzlücke) zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend.“ (Quelle: BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 – IX ZR 123/04)
Können nach der Erstellung eines Finanzstatus, eines etwaig erforderlichen Finanzplans sowie der Feststellung einer positiven Fortbestehensprognose die Insolvenzantragsgründe ausgeschlossen werden, beginnt mit der Erarbeitung des Sanierungsgutachtens die eigentliche Restrukturierungsarbeit.

Indizien für Zahlungsunfähigkeit (Zahlungseinstellung)

Warum Struktur Management Partner?
Für eine qualifizierte Beantwortung dieser Fragen und eine sachgerechte Beurteilung der Situation sind unsere Turnaround-Experten die richtigen Ansprechpartner. Denn die Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S11 erfordert umfangreiche Expertise und Erfahrung und muss durch unabhängige und qualifizierte Spezialisten erfolgen. Auch weil eine Unternehmenskrise zahlreiche juristische Implikationen mit sich bringt, die bedacht werden müssen (z. B. Insolvenz- und Arbeitsrecht). Überdies sind die Anforderungen zu beachten, die der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung formuliert hat. Das Heranziehen von externen Spezialisten entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Unsere Spezialisten können Ihnen auf Basis von über 700 Konzepten und ausgefeilter Methodik aufzeigen, wie sie in die Krise geratene Unternehmen und die damit einhergehenden Probleme verstehen und Lösungsansätze entwickeln, um Sie in die unternehmerische Unabhängigkeit zu begleiten.