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Turnaround

Bewertung nach IDW S11

Standard zur Bewertung der Insolvenzreife
IDW S11

Download IDW-S6-Leitfaden

Fundierte Bewertung, wenn es wirklich ernst wird.

Stecken Unternehmen in der Krise, ist eine qualifizierte Bewertung zur Sanierungsfähigkeit durch externe Experten unabdingbar. Bevor ein Sanierungsgutachtens nach IDW S6 erstellt werden kann, muss zunächst festgestellt werden, ob bei dem Unternehmen in der Krise eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vorliegt.

Dies erfolgt durch die Bewertung der Insolvenzreife nach IDW S11.
Die wichtigsten Grundlagen für diese Bewertung sind: 
a) der Finanzstatus 
b) eine Finanzplanung, abgeleitet aus einem aussagefähigen Unternehmenskonzept 

Was wird anhand IDW S11 bewertet?

Erstens:

Die Erstellung eines „Finanzstatus“ sowie – bei negativem Finanzstatus – eines Finanzplans (über zumindest vier Wochen) zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit – gegebenenfalls mit juristischer Unterstützung.

Zweitens:

Die Berechnung des Liquiditäts­bedarfes für die nächsten 12 Monate (ab dem Beurteilungsstichtag), der mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gedeckt werden muss (= positive Fortbestehensprognose) sowie – bei negativer Fort­bestehensprognose – die Erstellung eines Vermögens­status zur Beurteilung der Überschuldung.

Drittens:

Die Bewertung der Ergebnisse mit einer aussagekräftigen und versierten Beurteilung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung werden bei Bedarf mit der Unterstützung durch spezialisierte Juristen durchgeführt.

Was ist das Ziel der IDW S11-Bewertung?

Ziel 1:

Keine Zahlungs­unfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit nach §17 InsO muss ausge­schlossen werden. Diese liegt vor, wenn fällige Zahlungs­pflichten nicht (mehr) erfüllt werden können.

Ziel 2:

Keine kommende Zahlungs­unfähigkeit

Es darf auch nicht zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nach §18 InsO kommen.

Ziel 3:

Keine Überschuldung

Eine Überschuldung nach §19 InsO darf nicht vorliegen. Diese ist gegeben, wenn bei negativer Fortbestehens­prognose das Reinvermögen unter Annahme von Liquidationswerten negativ ist.

Zahlungs­unfähigkeit oder Zahlungsstockung?

„Eine bloße Zahlungs­stockung ist grundsätzlich anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht über­schritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel (Finanz­lücke) zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend.“ (Quelle: BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 – IX ZR 123/04)

Können nach der Erstellung eines Finanzstatus, eines etwaig erforder­lichen Finanzplans sowie der Fest­stellung einer positiven Fortbe­stehensprognose die Insolvenz­antragsgründe ausgeschlossen werden, beginnt mit der Erarbeitung des Sanierungsgutachtens die eigentliche Restrukturie­rungsarbeit.

Indizien für Zahlungsunfähigkeit (Zahlungseinstellung)

  • nicht eingehaltene Zahlungsfristen
  • Mahnungen
  • zurückgegebene Lastschriften
  • Nichtbegleichung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Vorsichherschieben einer Bugwelle fälliger Verbindlichkeiten
  • Stundungsbitte
  • dauerhaft schleppende Zahlungsweise

Warum Struktur Management Partner?

Für eine qualifizierte Beantwortung dieser Fragen und eine sachgerechte Beurteilung der Situation sind unsere Turnaround-Experten die richtigen Ansprechpartner. Denn die Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S11 erfordert umfangreiche Expertise und Erfahrung und muss durch unabhängige und qualifizierte Spezialisten erfolgen. Auch weil eine Unternehmenskrise zahlreiche juristische Implikationen mit sich bringt, die bedacht werden müssen (z. B. Insolvenz- und Arbeitsrecht). Überdies sind die Anforderungen zu beachten, die der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung formuliert hat. Das Heranziehen von externen Spezialisten entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Unsere Spezialisten können Ihnen auf Basis von über 700 Konzepten und ausgefeilter Methodik aufzeigen, wie sie in die Krise geratene Unternehmen und die damit einhergehenden Probleme verstehen und Lösungsansätze entwickeln, um Sie in die unternehmerische Unabhängigkeit zu begleiten.

  • erfolgreiche Sanierungskonzepte

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    Erfolgsquote

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    Weiterempfehlungsrate unserer Kunden

    Ansprechpartner

    Dietmar Buchfink Managing Partner Tech. Dipl.-Kaufmann

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    Tobias Seybold Partner Dipl.-Wirtsch.-Ing.

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