Für eine qualifizierte Beantwortung dieser Fragen und eine sachgerechte Beurteilung nach IDW S6 sind unsere Turnaround-Experten die richtigen Ansprechpartner. Denn die Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6 erfordert umfangreiche Expertise und Erfahrung und muss durch unabhängige und qualifizierte Spezialisten erfolgen. Auch weil eine Unternehmenskrise zahlreiche juristische Implikationen mit sich bringt, die bedacht werden müssen (z. B. Insolvenz- und Arbeitsrecht). Überdies sind die Anforderungen zu beachten, die der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung formuliert hat. Das Heranziehen von externen Spezialisten entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Unsere Spezialisten können Ihnen auf Basis von über 700 Konzepten und ausgefeilter Methodik aufzeigen, wie sie in die Krise geratene Unternehmen und die damit einhergehenden Probleme verstehen und Lösungsansätze entwickeln, um Sie in die unternehmerische Unabhängigkeit zu begleiten.