Logo

Turnaround

Sanierungsgutachten nach IDW S6 / BGH

Krise? Überwindbar!
Turnaround? Finanzierbar!
Zukunft? Umsetzbar!

Download IDW-S6-Leitfaden Unsere Fachbücher

Zwischen betriebswirtschaftlicher Vernunft und juristischen Anforderungen.

Unternehmen, von deren Geschäftsführern bzw. Vorständen ein IDW-S6-Gutachten von Banken verlangt wird, haben in der Regel ein Finanzierungsproblem, müssen sich harten Fragen stellen und brauchen verlässliche Antworten.

Diese müssen den juristischen Anforderungen gerecht werden, vor allem aber die betriebswirtschaftliche Vernunft widerspiegeln. Kurz gesagt: Sie benötigen ein qualifiziertes und aussagekräftiges Testat darüber, wie zukunftsfähig und somit finanzierungsfähig Ihr Unternehmen ist. Hierfür hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den einheitlichen IDW S6 Standard formuliert, der zuletzt 2023 aktualisiert worden ist.

Mit vier Fragen zur positiven Fortführungs­­prognose

Im Rahmen des Sanierungsgutachtens nach IDW S6 muss zuerst eine positive Fortführungsprognose ausgestellt werden. Sie ist unerlässlich, um auch zukünftig Fremdkapital erhalten zu können. Um als Unternehmen diese positive Fortführungsprognose attestiert zu bekommen müssen vor allem diese vier Fragen überzeugend beantwortet werden:

1. Krisen­management

Ist das Unternehmen grundsätzlich in der Lage, die Krisensituation zu überwinden?

2. Maßnahmen­planung

Welche leistungs- und finanzierungswirtschaftlichen Maßnahmen müssen hierfür ergriffen werden?

3. Sanierungs­programm

Welches konkrete Sanierungskonzept muss dafür in welchem Zeitraum wie umgesetzt werden?

4. Finanz­planung

Wie sieht die entsprechende kurz- und mittelfristige finanzwirtschaftliche Planung aus?

Worum geht es dabei vor allem?

  1. Feststellung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens mit Blick auf eine mögliche Insolvenzgefahr.
  2. Sanierungsfähigkeit des Unternehmens mit Blick auf dessen Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit.

Das bedeutet: Eine „Fortführungsfähigkeit“ liegt dann vor, wenn das Unternehmen im Prognosezeitraum des Sanierungskonzepts durchfinanziert ist – also keine Insolvenz droht! 
Mit Blick auf die Rendite- bzw. Wettbewerbsfähigkeit gilt: Die Wettbewerbsfähigkeit und somit auch die Refinanzierbarkeit ist dann gegeben, wenn sich das Unternehmen am freien Kapitalmarkt refinanzieren kann. Dazu sind sowohl eine branchenübliche Rendite und ein adäquater Verschuldungsgrad als auch eine angemessene Eigenkapitalaustattung erforderlich.

Was tun bei akutem Cashbedarf?

Wichtige Voraussetzung für beide „Sanierungsstufen“: Liegt eine akute Illiquidität vor, müssen innerhalb von zwei, maximal drei Wochen nicht nur spezialisierte Juristen, sondern auch erhärtete Gegenmaßnahmen definiert und konsequent umgesetzt werden.
Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.

Kernbestandteile des Gutachtens

  • Beschreibung und Analyse der wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgangssituation
  • Bestimmung von Krisenstadium und Krisenursachen
  • Die Darstellung des Leitbilds mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens
  • Konkret wirksame finanzielle und operative Maßnahmen zur Krisenbewältigung
  • Gläubigergruppen und geplante Modifikationen bei Rechten, Forderungen und Sicherheiten
  • Mittelfristige Finanzplanung mit ganzheitlicher Berücksichtigung der definierten Sanierungsmaßnahmen (Integrierte Sanierungsplanung)
  • Erklärung zur nachhaltigen Sanierungsfähigkeit

Erfolgsfaktoren

  • Sehr hohe Akzeptanz in Unternehmen und bei den Finanzierern
  • Ganzheitliches leistungswirtschaftliches und finanzielles Sanierungskonzept
  • Konsequente Sanierungsmaßnahmen mit einem realistischen Umsetzungsfahrplan (Roadmap)
  • Ganzheitliche Geschäftsmodell-Bewertung und Umsetzungsexpertise
  • Besonders wichtig: professionelles Stakeholdermanagement

Zwischenfazit

Sinn und Zweck der Begutachtung von Unternehmen in der Krise ist zunächst die Feststellung, wie es zu der Krise kam und in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen befindet – insbesondere ist zu klären, ob eine Insolvenzgefahr besteht.
Hierzu sind die Vermögens-, die Finanz- und die Ertragslage des Unternehmens zu bestimmen und zu bewerten. Die Bewertung des eigenen Zahlenwerks muss selbstverständlich mit Blick auf das Wettbewerbsumfeld erfolgen. Unter anderem ist zu bestimmen, wo die branchenübliche Rendite liegt und wie es um die Eigenkapitalausstattung des Krisenunternehmens bestellt ist.

Die eigentliche Restrukturierungs­arbeit

Liegen diese Basisinformationen vor und besteht nach ihrer Prüfung eine begründete Aussicht auf eine erfolgreiche Fortführung der geschäftlichen Tätigkeit („positive Fortführungsprognose“), so beginnt die eigentliche Restrukturierungsarbeit durch unsere Restrukturierungsexperten.

Ausarbeitung und Darstellung

Ausarbeitung und Darstellung eines Leitbildes des sanierten Unternehmens inklusive des hierfür benötigten wertschaffenden Geschäftsmodells.

Abwendung einer Insolvenzgefahr

Daraus abgeleitet, terminiert und beziffert die Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenzgefahr (soweit notwendig) bzw. zur Herstellung des im Leitbild festgelegten Soll-Status.

Restrukturierungs­konzept

Wichtig für die Finanzierer ist insbesondere eine integrierte Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung. Neben diesen operativ-finanzwirtschaftlich wichtigen Kerndaten sollte das Sanierungsgutachten bzw. das Restrukturierungskonzept auch konkrete Antworten, etwa auf Fragen wie der nach dem Einfluss der Digitalisierung auf das Geschäftsmodell, enthalten.

Fazit

Das Sanierungsgutachten nach IDW S6 folgt einer klaren Struktur und erfüllt die BGH-Mindestanforderungen. Die juristische Akzeptanz ist daher sehr gut.

Die Qualität des Sanierungsgutachtens nach IDW S6 Standard ist entscheidend für eine weitere externe Finanzierung und damit für die Zukunftssicherung des Unternehmens in Umbruch- und Krisenphasen. Damit wird allerdings auch die Qualität des Sanierungsberaters erfolgskritisch.

Warum Struktur Management Partner?

Für eine qualifizierte Beantwortung dieser Fragen und eine sachgerechte Beurteilung nach IDW S6 sind unsere Turnaround-Experten die richtigen Ansprechpartner. Denn die Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6 erfordert umfangreiche Expertise und Erfahrung und muss durch unabhängige und qualifizierte Spezialisten erfolgen. Auch weil eine Unternehmenskrise zahlreiche juristische Implikationen mit sich bringt, die bedacht werden müssen (z. B. Insolvenz- und Arbeitsrecht). Überdies sind die Anforderungen zu beachten, die der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung formuliert hat. Das Heranziehen von externen Spezialisten entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Unsere Spezialisten können Ihnen auf Basis von über 700 Konzepten und ausgefeilter Methodik aufzeigen, wie sie in die Krise geratene Unternehmen und die damit einhergehenden Probleme verstehen und Lösungsansätze entwickeln, um Sie in die unternehmerische Unabhängigkeit zu begleiten.

  • erfolgreiche Sanierungskonzepte

  • %

    Erfolgsquote

  • %

    Weiterempfehlungsrate unserer Kunden

    Unser Buch: Modernes Sanierungs­management – neu aufgelegt.

    Sanierung als ganzheitliche Aufgabe: strategische Neuausrichtung, operative Verbesserung und finanzielle Stabilisierung:  Unser Standardwerk mit dem umfassenden Überblick über alle Facetten von Sanierung, Insolvenz und Restrukturierung geht in die 7. Auflage. Inklusive Kapitelbeitrag von SMP über erfolgreiche leistungswirtschaftliche Restrukturierungen und umfangreichen Arbeitsmaterialien zum Download.

    Zur Leseprobe Jetzt bestellen

    Ansprechpartner

    Marc-René Faerber Managing Partner Dipl.-Wirtsch.-Ing., EMCCC (Insead)

    Mehr erfahren

    Monika Dussen Partnerin Dipl.-Wirtsch.-Ing.

    Mehr erfahren