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Jetzt Fördergelder von 1,5 Mrd. EUR nutzen und die Transformation der Automobilindustrie finanzieren

Autor

David Südi

Marc-René Faerber

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Business-Blog

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Schon lange vor COVID-19 deutete sich in der Automobilbranche ein gewaltiger Strukturwandel an, der nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern im gleichen Maße Produktion, Entwicklung und ganze Geschäftsmodelle nachhaltig verändern wird. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher OEM und Zulieferer abzusichern bzw. steigern, hat die Bundesregierung ein Fördervolumen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro im Programm „Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ bereitgestellt. Hieraus können Investitionen in neue Konzepte und Verfahren, Digitalisierungsinitiativen, neue Produkte, in Qualifizierung und Produktionsanlagen anteilig (sogar bis zu 50%) übernommen werden. Das Programm ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 16.03.2021 in Kraft getreten.

Förderprogramm zur Umsetzung von Ziffer 35c des Konjunkturpakets vom 3. Juni 2020 der Bundesregierung mit Stand 24. bzw. 26. März 2021

Förderberechtigt sind grundsätzlich in Deutschland ansässige (Sitz oder Betriebsstätte) Unternehmen der Fahrzeugindustrie sowie passende Forschungseinrichtungen. Gefördert werden können Investitionsvorhaben in den Bereichen Produktionseffizienz, Digitalisierung und Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle, nachhaltige und digitalisierte Produkte, autonomes Fahren und alternative Antriebe.

Investitionen, für die eine Förderung beantragt werden soll, dürfen noch nicht ausgelöst worden sein. Das heißt, dass noch kein Auftrag (z.B. zum Kauf einer Maschine) erteilt worden sein darf. Dabei ist nicht der Zeitpunkt der Antragstellung relevant, sondern der Zeitpunkt einer möglichen Förderzusage. Zwischen beiden Terminen dürften bis zu drei Monate liegen – so lange dauern vermutlich die Bewilligungsverfahren.

Der Antragsteller hat gemäß der Förderrichtlinie allerdings einen Umsatzrückgang aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie von mindestens 15% nachzuweisen, und zwar grundsätzlich durch einen Abgleich der Umsätze in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Produktionsanlagen, Digitalisierung, Innovationen

Das Programm sieht drei Fördermodule vor:

a) Modernisierung der Produktion (1.1) und Digitalisierung (1.2) als Schub für Produktivität und Resilienz

  • Investitionen in Produktionsanlagen und -prozesse
  • F&E-Förderung zur Digitalisierung der Produktion

b) Neue, innovative Produkte für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft – Infrastruktur zur Entwicklung im Sinne der Industrie 4.0 – konkret also F&E-Förderung zur Digitalisierung der Produktion c) Das Finden gemeinsamer Lösungen, der Aufbau regionaler Innovationscluster

  • Projekte zum Wissens- und Erfahrungsaustausch in Clustern, bspw. durch den Aufbau gemeinsamer Erprobungslaboren

Das breit gefächerte Förderangebot dürfte also für die meisten Unternehmen der Automotive-Industrie Ansatzpunkte bieten, die man unbedingt prüfen sollte, um sich diese Chance nicht entgehen zu lassen!

Was also tun?

Je nach Förderrichtlinie unterscheiden sich die formalen Antragsverfahren und -kriterien. Aussagekräftige und vollständige Maßnahmenbeschreibungen und Projektskizzen sind aber die Grundlage jedes Antrags. Dabei muss das Projekt wirtschaftlich sinnvoll und nachvollziehbar in ein dokumentiertes, technisches Gesamtkonzept eingebettet sein. Darzustellen ist auch die Gesamtfinanzierung des Projekts, also auch der Teil der Finanzierung, der nicht durch die angestrebte Förderung abgedeckt wird (Leasing ist hier ausgeschlossen). Und schließlich sind auch beihilferechtliche Implikationen zu bedenken, insbesondere anzurechnende Subventionswerte und die Beihilfeintensität.

Struktur Management Partner unterstützt mit seinem hochprofessionellen Netzwerk mittelständische Automobilzulieferer gerne dabei, das Förderprogramm der Bundesregierung optimal zu nutzen – von der Prüfung der formalen Machbarkeit über die Projektbewertung, Antragsvorbereitung bis zur tatsächlichen Antragsstellung. Das heißt ganz konkret:

 

Konzeptionelle Bewertung und Ausgestaltung förderungsfähiger Projekte unter Berücksichtigung finanzieller und leistungswirtschaftlicher Aspekte Entwicklung des dazugehörigen Finanzierungsplans Prüfung von Einzelvoraussetzungen, ggf. Vorbereitung benötigter rechtlicher Einzelprüfungen von Zuwendungsvoraussetzungen Dokumentation und kommunikative Aufbereitung gemäß EU-Vorgaben (einschließlich der Prüfung der Fördervoraussetzung „kein Unternehmen in Schwierigkeiten“) Vollständige Entscheidungsgrundlage durch ganzheitliche und transparente Aufbereitung der Investitionsvorhaben, ihrer Prämissen sowie der Planung ihrer Umsetzung und der Perspektiven zur Zukunftssicherung gemäß den Fördervoraussetzungen (auch mit neutraler Stellungnahme eines sachkundigen Experten)

 

Aktuelle Erfahrungen zeigen, dass die richtige Auswahl der Initiativen sowie eine professionelle Aufbereitung der Unterlagen durch externe, unabhängige Experten die Erfolgsaussichten für positive Bescheide deutlich steigern.

Partizipieren Sie an diesem Programm mit rund 1,5 Mrd. EUR Volumen. Ein unverbindliches Gespräch lohnt sich auf jeden Fall!

David Südi Partner Dipl.-Volkswirt

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Marc-René Faerber Managing Partner Dipl.-Wirtsch.-Ing.

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Tags

  • Automotive
  • COVID-19
  • Digitalisierung
  • Fördergelder
  • Innovation
  • Investitionen
  • Konjunkturpaket
  • Produktionseffizienz